Norm
UWG §1 D1fRechtssatz
Auch wenn kein - die Folgen des § 9 a UWG auslösender - Kaufzwang besteht, kann nach Lage des Falles ein übertriebenes Anlocken von Kunden mit attraktiven Freifahrten wettbewerbswidrig sein, wenn der Werbende durch den Verführungseffekt der Ankündigung seine Verkaufschancen gegenüber denen der Mitbewerber in ungerechtfertigter Weise steigert, die diese zur Nachahmung zwingt, wodurch der Leistungswettbewerb verfälscht, die Werbung übersteigert und die Wettbewerbssitten in einer für die Allgemeinheit nicht mehr tragbaren Weise verwildert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104554Dokumentnummer
JJR_19960529_OGH0002_0040OB02062_96F0000_003