RS OGH 1996/5/29 4Ob2062/96f

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Veröffentlicht am 29.05.1996
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Norm

UWG §1 D1f
UWG §1 D1g
UWG §1 D1i
UWG §9a

Rechtssatz

Auch wenn kein - die Folgen des § 9 a UWG auslösender - Kaufzwang besteht, kann nach Lage des Falles ein übertriebenes Anlocken von Kunden mit attraktiven Freifahrten wettbewerbswidrig sein, wenn der Werbende durch den Verführungseffekt der Ankündigung seine Verkaufschancen gegenüber denen der Mitbewerber in ungerechtfertigter Weise steigert, die diese zur Nachahmung zwingt, wodurch der Leistungswettbewerb verfälscht, die Werbung übersteigert und die Wettbewerbssitten in einer für die Allgemeinheit nicht mehr tragbaren Weise verwildert werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104554

Dokumentnummer

JJR_19960529_OGH0002_0040OB02062_96F0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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