Norm
UrhG §78Rechtssatz
Wird durch die ganze Aufmachung eines Artikels unter Einschluß eines Lichtbildes des Klägers ein unrichtiger Eindruck erweckt und dadurch der Kläger in seinen berechtigten Interessen verletzt, so kann zur Entlastung der Beklagten der Text des Artikels in seiner Gesamtheit nicht herangezogen werden, weil auf Grund der heutigen Lesegewohnheiten (mehrere) Zeitungen nur durchgeblättert und die wichtigen Informationen anhand der Schlagzeilen herausgesucht werden, jedoch kaum mehr eine Zeitung wirklich durchgelesen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104534Dokumentnummer
JJR_19960529_OGH0002_0040OB02059_96I0000_001