RS OGH 1996/5/29 4Ob2059/96i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.1996
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Norm

UrhG §78

Rechtssatz

Wird durch die ganze Aufmachung eines Artikels unter Einschluß eines Lichtbildes des Klägers ein unrichtiger Eindruck erweckt und dadurch der Kläger in seinen berechtigten Interessen verletzt, so kann zur Entlastung der Beklagten der Text des Artikels in seiner Gesamtheit nicht herangezogen werden, weil auf Grund der heutigen Lesegewohnheiten (mehrere) Zeitungen nur durchgeblättert und die wichtigen Informationen anhand der Schlagzeilen herausgesucht werden, jedoch kaum mehr eine Zeitung wirklich durchgelesen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104534

Dokumentnummer

JJR_19960529_OGH0002_0040OB02059_96I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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