Norm
StGB §9 Abs2Rechtssatz
Es zählt zum Allgemeinwissen, daß die positive Ablegung der Reifeprüfung für den Besuch einer Hochschule oder einer Universität unabdingbare Voraussetzung ist, welche bei der Inskription zum Zwecke des Ausschlusses unberechtigter Personen auch überprüft wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101046Dokumentnummer
JJR_19960530_OGH0002_0120OS00056_9600000_003