Norm
ABGB §480Rechtssatz
Die Einräumung einer Dienstbarkeit auf bestimmte räumlich begrenzte Teile einer Liegenschaft ist durch Vertrag sowohl in Ansehung des dienenden als auch des herrschenden Guts zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104357Dokumentnummer
JJR_19960604_OGH0002_0010OB00516_9600000_002