RS OGH 1996/6/4 1Ob27/95 (1Ob28/95)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.06.1996
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Norm

AHG §1 Ba
AHG §1 Cd10
AHG §1 F
AHG §9 Abs5 A
AHG §9 Abs5 G

Rechtssatz

Dem gemäß § 57a KFG Ermächtigten bleibt es - trotz seiner Stellung als Organ - unbenommen, seine werkvertraglichen Erfüllungsansprüche gegen den Besteller geltend zu machen. Dem Besteller bleiben aber aus der mangelhaften Begutachtung abgeleitete Ansprüche gegen den Ermächtigten auf Ersatz von (Folge-)Schäden insofern verwehrt, als solchen Ansprüchen des Bestellers gemäß § 9 Abs 5 AHG der Rechtsweg verschlossen ist: Solche Ansprüche können zulässigerweise und mit Erfolg allein gegen den Rechtsträger im Amtshaftungsweg verfolgt werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 27/95
    Entscheidungstext OGH 04.06.1996 1 Ob 27/95
    Veröff: SZ 69/132

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104355

Dokumentnummer

JJR_19960604_OGH0002_0010OB00027_9500000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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