Norm
AHG §1 BaRechtssatz
Dem gemäß § 57a KFG Ermächtigten bleibt es - trotz seiner Stellung als Organ - unbenommen, seine werkvertraglichen Erfüllungsansprüche gegen den Besteller geltend zu machen. Dem Besteller bleiben aber aus der mangelhaften Begutachtung abgeleitete Ansprüche gegen den Ermächtigten auf Ersatz von (Folge-)Schäden insofern verwehrt, als solchen Ansprüchen des Bestellers gemäß § 9 Abs 5 AHG der Rechtsweg verschlossen ist: Solche Ansprüche können zulässigerweise und mit Erfolg allein gegen den Rechtsträger im Amtshaftungsweg verfolgt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104355Dokumentnummer
JJR_19960604_OGH0002_0010OB00027_9500000_006