Norm
HGB §408Rechtssatz
Zu den gemäß § 408 HGB zu beachtenden Warnpflichten und Beratungspflichten des Spediteurs zählt auch ein umfassender Hinweis auf Versicherungsmöglichkeiten. Der Versicherungsschutz ist nämlich zentrales Anliegen des Speditionsrechts und bei den allgemein bekannten Risken, wie sie insbesondere im Bereich des Seetransports gegeben sind, ist jede Handlung, die geeignet ist, zur Vereitelung des Versicherungsschutzes zu führen, als solche, die den Vertragszweck extrem gefährdet, zu bewerten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104340Dokumentnummer
JJR_19960604_OGH0002_0010OB00503_9600000_007