RS OGH 1996/6/11 10ObS2024/96m, 10ObS117/98y, 10ObS248/98p, 10ObS257/02w, 10ObS404/02p, 10ObS23/06i,

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Veröffentlicht am 11.06.1996
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Norm

GSVG idF 19.GSVGNov BGBl 1993/336 §133 Abs2

Rechtssatz

Die Verweisung hat abstrakt zu erfolgen. Der Frage, ob eine solche Verweisungstätigkeit im Einzelfall auch tatsächlich erlangt werden kann oder ob dem faktische oder rechtliche Gesichtspunkte, zum Beispiel die Nichterfüllung einer behördlichen Auflage, entgegenstehen, kommt keinerlei Bedeutung zu. Ein "freier Arbeitsmarkt" ist somit keine Verweisungsvoraussetzung. (Hier: Tabaktrafikant).

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 2024/96m
    Entscheidungstext OGH 11.06.1996 10 ObS 2024/96m
  • 10 ObS 117/98y
    Entscheidungstext OGH 09.06.1998 10 ObS 117/98y
    Vgl auch; Beisatz: Der Entzug des Führerscheines begründet nicht per se die Invalidität bzw geminderte Arbeitsfähigkeit. (T1)
  • 10 ObS 248/98p
    Entscheidungstext OGH 15.09.1998 10 ObS 248/98p
    nur: Die Verweisung hat abstrakt zu erfolgen. Der Frage, ob eine solche Verweisungstätigkeit im Einzelfall auch tatsächlich erlangt werden kann oder ob dem faktische oder rechtliche Gesichtspunkte entgegenstehen, kommt keinerlei Bedeutung zu. (T2)
  • 10 ObS 257/02w
    Entscheidungstext OGH 22.10.2002 10 ObS 257/02w
    Auch; nur: Die Verweisung hat abstrakt zu erfolgen. Der Frage, ob eine solche Verweisungstätigkeit im Einzelfall auch tatsächlich erlangt werden kann oder ob dem faktische oder rechtliche Gesichtspunkte, zum Beispiel die Nichterfüllung einer behördlichen Auflage, entgegenstehen, kommt keinerlei Bedeutung zu. (T3); Beisatz: Die Frage, ob eine solche Tätigkeit erlangt werden kann, hat auch dann außer Betracht zu bleiben, wenn die Neugründung oder Übernahme eines Betriebes aus gesundheitlichen Gründen ausgeschlossen ist. (T4)
  • 10 ObS 404/02p
    Entscheidungstext OGH 14.01.2003 10 ObS 404/02p
    Vgl auch; nur T2; Beisatz: Hier: Es kommt nicht darauf an, ob dem Versicherten die (konkrete) Erlangung einer Gewerbeberechtigung infolge der Konkurseröffnung über sein Vermögen (rechtlich) unmöglich geworden ist. (T5)
  • 10 ObS 23/06i
    Entscheidungstext OGH 07.03.2006 10 ObS 23/06i
    Auch; nur T2; Beisatz: Unter Bedachtnahme darauf, dass die konkret ausgeübte selbständige Tätigkeit und die bisherige Betriebsstruktur keinen Einfluss auf die Verweisbarkeit haben, kann es auch nicht maßgeblich sein, ob zur tatsächlichen Ausübung des Verweisungsberufes Umorganisationsmaßnahmen notwendig sind, die so weit gehen, dass im Verweisungsberuf ein Betrieb neu gegründet oder ein bestehender Betrieb übernommen werden muss. Entscheidend ist allein, ob abstrakt eine selbständige Tätigkeit ausgeübt werden kann, die eine ähnliche Ausbildung und gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten wie die zuletzt ausgeübte Erwerbstätigkeit erfordert, wobei eine wirtschaftlich vertretbare Betriebsführung gewährleistet sein muss. (T6); Beisatz: Hier: Verweisung eines Großhandelskaufmannes auf Tätigkeiten im Einzelhandel. (T7)
  • 10 ObS 57/08t
    Entscheidungstext OGH 26.06.2008 10 ObS 57/08t
    Auch; nur T2; Beis wie T6
  • 10 ObS 141/09x
    Entscheidungstext OGH 29.09.2009 10 ObS 141/09x
    Auch; nur T2; Beis wie T5
  • 10 ObS 204/09m
    Entscheidungstext OGH 19.01.2010 10 ObS 204/09m
    Auch; nur T2; Beis wie T6
  • 10 ObS 1/11m
    Entscheidungstext OGH 01.02.2011 10 ObS 1/11m
    Auch
  • 10 ObS 31/12z
    Entscheidungstext OGH 13.03.2012 10 ObS 31/12z
    Auch; nur T2; Beisatz: Hier: Verweisung eines selbständigen Tierarztes auf eine Tätigkeit in einer Kleintierarzt-Gemeinschaftspraxis. (T8)
  • 10 ObS 40/17f
    Entscheidungstext OGH 25.04.2017 10 ObS 40/17f
    Auch; nur T2; Beisatz: Hier: Verweisung auf die Führung eines größeren als des bisherigen Betriebs mit mehr Mitarbeiter. (T9)
  • 10 ObS 7/21h
    Entscheidungstext OGH 26.02.2021 10 ObS 7/21h
    nur T2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105187

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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