Norm
StPO §252 Abs1Rechtssatz
Aktenteile, die keine Aussagen oder Gutachten enthalten, müssen verlesen werden, wenn nicht beide Parteien darauf verzichten; eines Einverständnisses bedarf es insoweit nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0099246Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.01.2021