Norm
MRG §21 Abs3Rechtssatz
Ein im Rahmen der Jahrespauschalverrechnung aus der Einhebung gesetzlich nicht vorgesehener "Betriebskosten" resultierender Rückforderungsanspruch kann grundsätzlich erst mit der Abrechnung (bzw nach § 21 Abs 3 vorletzter Satz MRG zum übernächsten Zinstermin) entstehen. Vor diesem Zeitpunkt beginnt die dreijährige Verjährungsfrist des § 27 Abs 3 dritter Satz MRG nicht zu laufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103234Dokumentnummer
JJR_19960612_OGH0002_0050OB02122_96M0000_001