RS OGH 1996/6/12 5Ob2122/96m

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Veröffentlicht am 12.06.1996
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Norm

MRG §21 Abs3
MRG §27 Abs3

Rechtssatz

Ein im Rahmen der Jahrespauschalverrechnung aus der Einhebung gesetzlich nicht vorgesehener "Betriebskosten" resultierender Rückforderungsanspruch kann grundsätzlich erst mit der Abrechnung (bzw nach § 21 Abs 3 vorletzter Satz MRG zum übernächsten Zinstermin) entstehen. Vor diesem Zeitpunkt beginnt die dreijährige Verjährungsfrist des § 27 Abs 3 dritter Satz MRG nicht zu laufen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103234

Dokumentnummer

JJR_19960612_OGH0002_0050OB02122_96M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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