Norm
ABGB §92 Abs2Rechtssatz
Die Aufwendungen für die Ehewohnungen vermindern den Unterhaltsanspruch des nicht mehr darin wohnenden Ehegatten nicht, wenn er die Ehewohnung aus gerechtfertigten Gründen verlassen hat. Er darf keinen Nachteil dadurch erleiden, daß er von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 92 Abs 2 ABGB gesondert Wohnung zu nehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106427Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.10.2014