Norm
EO §381 ARechtssatz
Das Verbot, einen Vertrag abzuschließen, schließt das Verbot ein, ein Angebot zum Abschluß des Vertrages zu stellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101812Dokumentnummer
JJR_19960612_OGH0002_0030OB02147_96Y0000_001