RS OGH 1996/6/12 3Ob2147/96y, 5Ob266/97x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.06.1996
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Norm

EO §381 A
ABGB §861

Rechtssatz

Das Verbot, einen Vertrag abzuschließen, schließt das Verbot ein, ein Angebot zum Abschluß des Vertrages zu stellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101812

Dokumentnummer

JJR_19960612_OGH0002_0030OB02147_96Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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