Norm
ABGB §1098 IdRechtssatz
Gestattet der Mieter nahen Angehörigen den Mitgebrauch am Bestandobjekt, liegt darin keine Untervermietung, sondern eine im grundsätzlichen durch das Gesetz erlaubte Maßnahme (vgl MietSlg 27324/3, MietSlg 9339). Die Grenze dieses an sich erlaubten Mitgebrauchs läßt sich nun nicht nach allgemein gültigen Regeln, sondern nur aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls bestimmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103703Dokumentnummer
JJR_19960625_OGH0002_0010OB02124_96A0000_001