Norm
MedienG §7bRechtssatz
Wird die Unschuldsvermutung in der in § 7b MedG beschriebenen Weise verletzt, dann ist regelmäßig auch das Interesse am Unterbleiben der Bildnisveröffentlichung im Sinn des § 78 UrhG gegeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104568Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.02.2016