RS OGH 1996/6/25 4Ob2099/96x, 4Ob137/97v, 4Ob275/98i, 4Ob131/03y, 4Ob116/04v

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Veröffentlicht am 25.06.1996
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Norm

MedienG §7b
MRK Art6 Abs2 III
UrhG §78

Rechtssatz

Wird die Unschuldsvermutung in der in § 7b MedG beschriebenen Weise verletzt, dann ist regelmäßig auch das Interesse am Unterbleiben der Bildnisveröffentlichung im Sinn des § 78 UrhG gegeben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104568

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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