Norm
UWG §9cRechtssatz
Verbrieft ein Gutschein, daß jeder Inhaber bei Einkäufen in den auf dem Gutschein bezeichneten Geschäften einen Nachlaß von (beispielsweise) 10 % bekommt, und kann man in diesen Geschäften auch ohne Vorlage des Gutscheins - wenn auch zu den Normalpreisen - einkaufen, so liegt kein Verstoß gegen § 9 c UWG vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104598Dokumentnummer
JJR_19960625_OGH0002_0040OB02108_96W0000_003