RS OGH 1996/6/25 1Ob2117/96x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1996
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Norm

StGG Art5

Rechtssatz

Wenn es während der Durchsetzung eines geltend gemachten materiellrechtlichen Anspruchs zu einer Änderung der Verfahrensart kommt, ist darin kein Eingriff in ein vermögenswertes Privatrecht zu erblicken, weil ein noch nicht existenter Kostenersatzanspruch nicht mehr als eine Forderungshoffnung darstellt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103853

Dokumentnummer

JJR_19960625_OGH0002_0010OB02117_96X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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