Norm
StGB §15 Abs3 DRechtssatz
Absolut untauglich ist ein Versuch, wenn bei einer ex post-Betrachtung nach der Art des Gegenstandes oder bei einer ex ante-Betrachtung nach der Art der Handlung es geradezu denkunmöglich ist, dass es jemals zur Vollendung der Tat kommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102826Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.06.2022