RS OGH 1996/7/2 2RU16/95, B2U23/03R

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Veröffentlicht am 02.07.1996
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Norm

ASVG §175 Abs2 Z1

Rechtssatz

Zur Frage der Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf dem Weg zur Arbeitsstätte, wenn der Versicherte seinen PKW verlässt, auf der anderen Straßenseite einen Verkaufskiosk kurz aufsucht und auf dem Rückweg zum Wagen beim Überqueren der Straße verunglückt (Fortführung von BSGE 20, 219 = SozR Nr 49 zu § 543 aF RVO).

Veröff: NZS 1997,84

Entscheidungstexte

  • B 2 U 23/03R
    Entscheidungstext BSG 09.12.2003 B 2 U 23/03R
    Ausdrücklich gegenteilig; Beisatz: Unterbricht ein Versicherter die Fahrt zu oder von der Arbeitsstätte für eine private Verrichtung, so wird der Versicherungsschutz mit dem Verlassen des Fahrzeugs unterbrochen; er lebt erst mit der Fortsetzung der Fahrt wieder auf. An der bisherigen Rechtsprechung, nach der eine Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes erst mit dem Verlassen des öffentlichen Verkehrsraumes eintrat, wird nicht mehr festgehalten. (T1)
    Veröff: SGb 2004,490

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1996:RS0107233

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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