RS OLG Wien 1996/07/09 6R99/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.07.1996
beobachten
merken
Rechtssatz

Dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds stehen für die durch Legalzession gemäß § 11 Abs 1 IESG erworbenen Dienstnehmerforderungen nach § 40 Abs 3 Satz 2 AO die Stimmen der jeweiligen Gläubiger (Dienstnehmer) zu.

Entscheidungstexte
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten