Norm
ABGB §1073Rechtssatz
Ist im Rahmen der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens eine Ausgleichszahlung für eine Liegenschaft zu leisten, so handelt es sich dabei nicht um einen Liegenschaftsverkauf und steht ein einverleibtes Vorkaufsrecht einer Eigentumsübertragung nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103241Dokumentnummer
JJR_19960709_OGH0002_0050OB02171_96T0000_001