Norm
AußStrG §66Rechtssatz
Stimmen die Aussagen der eidlich vernommenen Zeugen eines - angeblichen - mündlichen Testaments in den für die Erbeinsetzung wesentlichen Fragen nicht überein, liegt ein Mangel der äußeren Form des Testements vor, der zur Zurückweisung der auf eine solche Anordnung des Erblassers gestützten Erbserklärung führt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105494Dokumentnummer
JJR_19960710_OGH0002_0030OB02191_96V0000_002