Norm
IPRG §41Rechtssatz
Diese Vorschrift ist anzuwenden, wenn nach dem konkreten Vertrag das Recht des Aufenthaltsstaates des Verbrauchers ihm einen im Vergleich zum allgemeinen Vertragsschutz erhöhten Verbraucherschutz gewährt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105492Dokumentnummer
JJR_19960710_OGH0002_0030OB02267_96W0000_003