Norm
EO §378 Abs1Rechtssatz
Auch im Prüfungsprozess ist die Sachlage und Rechtslage zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz für die Entscheidung maßgeblich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102970Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.04.2019