RS OGH 1996/7/26 1Ob2221/96s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.07.1996
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Norm

ZPO §469
ZPO §486

Rechtssatz

Wenn es die im Verfahren erster Instanz siegreiche Partei unterläßt, für ihren Prozeßstandpunkt nachteilige Feststellungen im Berufungsverfahren konkret zu bekämpfen, kann das in einer außerordentlichen Revision nicht mehr nachgeholt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105645

Dokumentnummer

JJR_19960726_OGH0002_0010OB02221_96S0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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