Norm
ZPO §469Rechtssatz
Wenn es die im Verfahren erster Instanz siegreiche Partei unterläßt, für ihren Prozeßstandpunkt nachteilige Feststellungen im Berufungsverfahren konkret zu bekämpfen, kann das in einer außerordentlichen Revision nicht mehr nachgeholt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105645Dokumentnummer
JJR_19960726_OGH0002_0010OB02221_96S0000_002