Norm
WEG 1975 §2 Abs2 Z2Rechtssatz
Ob das Wohnrecht ein Teilungshindernis darstellen kann und ob es nur der Zivilteilung oder auch der Begründung von Wohnungseigentum entgegensteht, ist nach seinem Inhalt zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106353Dokumentnummer
JJR_19960726_OGH0002_0010OB00521_9600000_003