Norm
ASVG §292 Abs8Rechtssatz
Auch die Verpachtung eines Betriebes führt nach dem Gesetzeswortlaut zur Pauschalanrechnung, nicht aber die Zwangsverwaltung, sie stellt als bloße Exekutionsmaßnahme (§§ 97 ff EO) keinen Anwendungsfall des § 292 Abs 8 ASVG ("Aufgabe, Übergabe oder Überlassung" des Betriebes) dar und schließt die Vereinbarung eines Ausgedinges aus. Beim Verkauf eines unter Zwangsverwaltung stehenden Betriebes kommt § 292 Abs 8 ASVG zur Anwendung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106163Dokumentnummer
JJR_19960730_OGH0002_010OBS02213_96F0000_001