RS OGH 1996/7/30 10ObS2213/96f, 10ObS308/98m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.07.1996
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Norm

ASVG §292 Abs8
BSVG §140 Abs7
GSVG §149 Abs7

Rechtssatz

Auch die Verpachtung eines Betriebes führt nach dem Gesetzeswortlaut zur Pauschalanrechnung, nicht aber die Zwangsverwaltung, sie stellt als bloße Exekutionsmaßnahme (§§ 97 ff EO) keinen Anwendungsfall des § 292 Abs 8 ASVG ("Aufgabe, Übergabe oder Überlassung" des Betriebes) dar und schließt die Vereinbarung eines Ausgedinges aus. Beim Verkauf eines unter Zwangsverwaltung stehenden Betriebes kommt § 292 Abs 8 ASVG zur Anwendung.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 2213/96f
    Entscheidungstext OGH 30.07.1996 10 ObS 2213/96f
  • 10 ObS 308/98m
    Entscheidungstext OGH 15.09.1998 10 ObS 308/98m
    Vgl auch; nur: Auch die Verpachtung eines Betriebes führt nach dem Gesetzeswortlaut zur Pauschalanrechnung. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106163

Dokumentnummer

JJR_19960730_OGH0002_010OBS02213_96F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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