Norm
ASVG §255 BaRechtssatz
Ein während der letzten fünfzehn Jahre vor dem Stichtag als Straßenwärter tätiger Versicherter, der dabei nur im günstigsten Fall in zeitlicher Hinsicht Straßenwärterarbeiten und Maurerarbeiten je zur Hälfte verrichtete, verliert den Berufsschutz als gelernter Maurer.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106162Dokumentnummer
JJR_19960730_OGH0002_010OBS02211_96M0000_001