RS OGH 1996/8/1 3R147/96d

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Veröffentlicht am 01.08.1996
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Norm

ZPO §10

Rechtssatz

Der Kurator, der die für sein Rechtsmittel geschuldete Pauschalgebühr entrichtet, obwohl dem von ihm vertretenen Nachlaß unzweifelhaft Verfahrenshilfe zu bewilligen wäre, hat keinen Anspruch gemäß § 10 ZPO auf Bestreitung dieser Gebühr durch den Prozeßgegner.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0639:1996:RG0000003

Dokumentnummer

JJR_19960801_OLG0639_00300R00147_96D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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