Norm
ZPO §10Rechtssatz
Der Kurator, der die für sein Rechtsmittel geschuldete Pauschalgebühr entrichtet, obwohl dem von ihm vertretenen Nachlaß unzweifelhaft Verfahrenshilfe zu bewilligen wäre, hat keinen Anspruch gemäß § 10 ZPO auf Bestreitung dieser Gebühr durch den Prozeßgegner.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0639:1996:RG0000003Dokumentnummer
JJR_19960801_OLG0639_00300R00147_96D0000_001