RS OGH 1996/8/12 4Ob2131/96b

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Veröffentlicht am 12.08.1996
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Norm

UWG §2 D1
UWG §2 D3

Rechtssatz

Gegen § 2 UWG verstößt, wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes zur Irreführung geeignete Angaben (unter anderem) über die Beschaffenheit von Waren macht. Darunter fallen Angaben wie "echt" und "original".

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106631

Dokumentnummer

JJR_19960812_OGH0002_0040OB02131_96B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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