Norm
UrhG §1Rechtssatz
Ein wissenschaftliches Sprachwerk ist eine sich durch individuelle Darstellung auszeichnende sprachliche Schöpfung auf wissenschaftlichem Gebiet, deren äußere Form und/oder inhaltliche Gestaltung sich von vergleichbaren Werken deutlich abhebt. Eine Gebrauchsinformation für eine Arzneispezialität ist kein wissenschaftliches Sprachwerk.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106924Dokumentnummer
JJR_19960812_OGH0002_0040OB02202_96V0000_001