RS OGH 1996/8/12 4Ob2137/96k

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Veröffentlicht am 12.08.1996
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Norm

KartG 1988 §30a
UWG §2 D5
UWG §2 D11

Rechtssatz

Unter einem "Fachhändler" wird üblicherweise ein Händler verstanden, den vertragliche Beziehungen mit dem Erzeugungsunternehmen oder Vertriebsunternehmen verbinden, auf dessen Produkt(e) er sich spezialisiert hat. Die Bezeichnung als "Kärcher - Fachhändler" ist zur Irreführung geeignet, wenn der Händler entgegen dem bei den beteiligten Verkehrskreisen erweckten Anschein nicht Vertragshändler des mit dem Vertrieb von Kärcher-Produkten in Österreich befaßten Unternehmens ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106677

Dokumentnummer

JJR_19960812_OGH0002_0040OB02137_96K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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