Norm
ASVG §292 Abs1Rechtssatz
Der Begriff "gewöhnlicher Aufenthalt im Inland" wird weder im BPGG definiert, noch enthalten die Materialien entsprechende Hinweise. Im Hinblick auf die besondere Bedeutung, die der Zuständigkeitsnorm des § 66 JN sonst in der österreichischen Rechtsordnung zukommt, wird der gewöhnliche Aufenthalt in § 3 Abs 1 BPGG im Sinne der Definition des § 66 Abs 2 zu verstehen sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106709Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.01.2022