Norm
EKHG §1 IIIARechtssatz
Die Frage, ob es beim Betrieb eines Fahrzeugs zu einem Unfall kam, ist in erster Linie unter teleologischen Gesichtspunkten zu beantworten: Maßgeblich ist demnach nicht etwa, ob sich das Kraftfahrzeug im Unfallzeitpunkt noch im Betrieb befand, sondern ob der Unfall mit einer der Gefahren des Kraftfahrzeugs zusammenhängt. Solange das auf einer - noch dazu stark befahrenen - Fahrbahn im Bereich eines Halteverbots abgestellte Fahrzeug einen der beiden Fahrstreifen der Richtungsfahrbahn großteils verstellt, gefährdet es dabei den fließenden Verkehr.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106784Zuletzt aktualisiert am
10.12.2009