Norm
ABGB §1311 IIcRechtssatz
Die im Sinne des § 5 Abs 1 des Wr Gasgesetzes durch Verordnung anerkannten Technischen Richtlinien der österreichischen Vereinigung für das Gasfach und Wasserfach sind Schutzgesetze. Aus ihrer Verletzung kann nicht nur der jeweilige Gasabnehmer, sondern jeder vom Unfallsereignis Betroffene Ansprüche ableiten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106341Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.12.2010