RS OGH 1996/8/27 11Os108/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.08.1996
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Norm

StGB §161

Rechtssatz

Ein leitender Angestellter ist nur derjenige, dessen Verfügungen (zumindest) auf kaufmännischem Gebiet von maßgebendem Einfluß sind, dem also eine unternehmerische Leitungsfunktion zukommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102830

Dokumentnummer

JJR_19960827_OGH0002_0110OS00108_9600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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