RS OGH 1996/8/27 5Ob535/95, 7Ob6/04i, 8Ob94/10x, 9Ob29/14a, 9Ob31/17z, 1Ob69/22m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.08.1996
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Norm

ABGB §1440 B
ABGB §1440 G
MRG §27 Abs1

Rechtssatz

"Eigenmächtig oder listig" entzogen sind Sonderfälle vorwerfbarer Handlungen. Analogie ist daher immer dann geboten, wenn die vorwerfbare Handlung an Gewicht den in der genannten Gesetzesstelle ausdrücklich genannten Fällen gleichkommt. Keine Bedenken bestehen gegen die Annahme, dass der Mieter durch die Ausnützung seiner Unterlegenheit auf dem Wohnungsmarkt, wenn er die Erlangung einer Wohnung unter den vom Gesetzgeber gewünschten Bedingungen anstrebt, bei Leistung der verbotenen Ablöse unter einem vom Gesetzgeber verpönten wirtschaftlichen Druck steht. Diese Zwangslage rechtfertigt es schon, das solcherart unter Druck Geleistete wie eine eigenmächtig entzogene Sache zu behandeln.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 535/95
    Entscheidungstext OGH 27.08.1996 5 Ob 535/95
    Veröff: SZ 69/192
  • 7 Ob 6/04i
    Entscheidungstext OGH 06.07.2004 7 Ob 6/04i
    Vgl
  • 8 Ob 94/10x
    Entscheidungstext OGH 22.09.2010 8 Ob 94/10x
    Vgl auch; nur: Das Aufrechnungs? und Zurückbehaltungsverbot ist für vergleichbare Fälle analogiefähig. (T1); Veröff: SZ 2010/114
  • 9 Ob 29/14a
    Entscheidungstext OGH 25.06.2014 9 Ob 29/14a
    Auch; nur: "Eigenmächtig oder listig" entzogen sind Sonderfälle vorwerfbarer Handlungen. Analogie ist daher immer dann geboten, wenn die vorwerfbare Handlung an Gewicht den in der genannten Gesetzesstelle ausdrücklich genannten Fällen gleichkommt. (T2)
    Beisatz: Hier: Die dem Käufer einer Liegenschaft vorwerfbare Handlung bestand darin, dass er bei Vertragsabschluss mit dem Verkäufer den ihm bekannten Umstand, dass dieser die Bedeutung und Tragweite des Vertrages nicht verstand, ausnutzte. Es war dem Käufer auch bewusst, dass er die Liegenschaft zu einem äußerst niedrigen Preis kaufte und seine Leistungen zu jenen des Verkäufers in einem auffallenden Missverhältnis zu seinen Gunsten standen. Subsumtion unter § 1440 Satz 2 ABGB. (T3)
  • 9 Ob 31/17z
    Entscheidungstext OGH 28.06.2017 9 Ob 31/17z
    Auch; nur: „Eigenmächtig oder listig“ entzogen sind Sonderfälle vorwerfbarer Handlungen. (T4)
  • 1 Ob 69/22m
    Entscheidungstext OGH 18.05.2022 1 Ob 69/22m
    Auch; nur T2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103256

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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