RS OGH 1996/9/2 1Ob2266/96h, 6Ob18/98k (6Ob122/98d), 3Ob97/01p, 3Ob279/01b, 7Ob90/22v

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Veröffentlicht am 02.09.1996
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Norm

ABGB §94 Abs2

Rechtssatz

Erhält der Unterhaltsberechtigte eine Abfertigung, so ist diese als Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106846

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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