Norm
ABGB §94 Abs2Rechtssatz
Erhält der Unterhaltsberechtigte eine Abfertigung, so ist diese als Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106846Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.07.2022