RS OGH 1996/9/5 15Os102/96, 14Os31/97 (14Os32/97)

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Veröffentlicht am 05.09.1996
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Norm

StGB §99 Abs1 A

Rechtssatz

Eine Dauer der Freiheitsentziehung von "wenigen Minuten" erfüllt den Tatbestand insbesondere bei unzüchtigem Betasten, Zu-Boden-Werfen, Würgen, Schlagen und Beschädigung der Kleider des vierzehnjährigen Opfers innerhalb eines eingezäunten und verschlossenen Autoverwertungsplatzes zur Nachtzeit.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106248

Dokumentnummer

JJR_19960905_OGH0002_0150OS00102_9600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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