RS OGH 1996/9/5 15Os138/96

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Veröffentlicht am 05.09.1996
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Norm

StPO §38
StPO §220ff
StPO §239ff
StPO §454ff
StPO §483ff

Rechtssatz

Im erstinstanzlichen Verfahren vor einem Kollegialgericht wird ein im Vorverfahren Beschuldigter nach Anordnung der Hauptverhandlung zum Angeklagten, wogegen im Verfahren vor dem Einzelrichter und vor dem Bezirksgericht der Beschuldigte in der ersten Instanz weiter Beschuldigter genannt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103997

Dokumentnummer

JJR_19960905_OGH0002_0150OS00138_9600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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