RS OGH 1996/9/5 12Os83/96, 3Ob121/12h

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Veröffentlicht am 05.09.1996
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Norm

StPO §191 Abs2 A

Rechtssatz

Verfallene Sicherheitsbeträge gehen erst mit der Rechtskraft des Beschlusses, womit sie für verfallen erklärt werden, in das Eigentum des Bundes über.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104978

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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