Norm
ABGB §879 BIIa1Rechtssatz
Der allgemeine Ausschluß der Umstandsklausel umfaßt jede Änderung der Sachlage somit bei einem im Zuge des Scheidungsverfahrens abgeschlossenen Unterhaltsvergleich auch den Fall des Eingehens einer Lebensgemeinschaft durch die Unterhaltsberechtigte. Die vertragliche Zusicherung von Unterhalt auch für den Fall des Eingehens einer Lebensgemeinschaft ist nicht sittenwidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105945Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.04.2014