Norm
ABGB §140 BdRechtssatz
An den Nachweis der Notwendigkeit zusätzlicher, vom Sozialversicherungsträger nicht gedeckter Behandlungsmaßnahmen ist, um ihre Kosten als existentiellen Aufwand zur Lebensführung des Unterhaltsschuldners anerkennen zu können, ein besonders strenger Maßstab anzulegen (hier: nicht anerkannt für Kosten eines Fitneßstudios).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104244Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.11.2021