RS OGH 1996/9/10 5Ob2202/96a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.09.1996
beobachten
merken

Norm

GBG §85 Abs2
GBG §98

Rechtssatz

Es bildet keinen Abweisungsgrund, wenn eine Machthabervollmacht zwar in dem im Antrag enthaltenen Beschlußentwurf nicht ausdrücklich als Eintragungsgrundlage bezeichnet, aber im Rubrum des Gesuches angeführt und diesem beigelegt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106063

Dokumentnummer

JJR_19960910_OGH0002_0050OB02202_96A0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten