Norm
GmbHG §74Rechtssatz
Zur Beurteilung eines Gesellschafterdarlehens als eigenkapitalsersetzend genügt es, wenn dem Gesellschafter im Zeitpunkt der Kreditgewährung die Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft bekannt sein musste; positive Kenntnis ist nicht erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105983Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.11.2011