Norm
ASVG §293 Abs1 lita/aaRechtssatz
Der Begriff "im gemeinsamen Haushalt leben" ist mit "Hausgemeinschaft" gleichzusetzen. Diese ist aufgehoben, wenn einer der Ehegatten auf unbestimmte, nicht absehbare Zeit oder auf Dauer in einem Heim untergebracht wird, auch wenn dieser Ehegatte sich weiterhin mehrere Stunden pro Woche untertags in der Ehewohnung aufhält.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106544Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.07.2019