Rechtssatz
Es handelt sich um eine mittlere Verunstaltung, wenn der Versicherte ein gestörtes Gangbild aufweist und mit Krücken geht, sowie weiters an einem Unterschenkelgeschwür mit Sekretion leidet, welches das Tragen eines Verbandes erfordert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106590Zuletzt aktualisiert am
28.05.2009