RS OGH 1996/9/17 10ObS2343/96y

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Veröffentlicht am 17.09.1996
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Norm

ASVG §213a
RL über die Leistung einer Integritätsabgeltung gemäß §213a ASVG §2 Abs1

Rechtssatz

Es handelt sich um eine mittlere Verunstaltung, wenn der Versicherte ein gestörtes Gangbild aufweist und mit Krücken geht, sowie weiters an einem Unterschenkelgeschwür mit Sekretion leidet, welches das Tragen eines Verbandes erfordert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106590

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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