RS OGH 1996/9/17 4Ob2254/96s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.1996
beobachten
merken

Norm

AMG §59 Abs9

Rechtssatz

In § 59 Abs 9 AMG wird ausdrücklich das Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln ohne Einschränkung verfügt. Damit wollte der Gesetzgeber klarstellen, daß auch Apotheken keinen Versandhandel betreiben dürfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106101

Dokumentnummer

JJR_19960917_OGH0002_0040OB02254_96S0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten