RS OGH 1996/9/18 UWG§ 9

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Veröffentlicht am 18.09.1996
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Norm

UWG §9 Übs

Rechtssatz

Übersicht der Entscheidungen zu § 9 UWG

A Allgemeines, Wettbewerbsverhältnis

B Geschützte Kennzeichen:

1. Name

2. Firma

3. Titel eines Druckwerkes

4. Besondere Unternehmensbezeichnung

5. Registrierte Marke

6. Geschäftsabzeichen, Sonstige Einrichtungen

(nicht registrierte Marken, Ausstattung, Farbe,

Firmenabkürzungen und -schlagwörter usw)

C Voraussetzungen des Schutzes:

1. Kennzeichnungskraft

2. Verkehrsgeltung, Vorbenützungsrecht

3. Verwechslungsgefahr

a) Allgemeines

b) Motivschutz

c) Einzelfälle

4. Befugter Gebrauch des Berechtigten

a) Gebrauch (Vorrats-, Defensivmarken)

b) Recht zum Gebrauch

5. Priorität

D Eingriffshandlung:

1. Allgemeines

2. Gebrauch des eigenen Namens, der eigenen Firma usw

E Rechtsfolgen

F Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften:

1. Zum allgemeinen bürgerlichen Recht

2. Zum Firmenrecht

3. Zum Markenrecht

4. Zum Vereinsrecht, Gewerberecht und dergleichen

5. Zu den sonstigen Tatbeständen des UWG

6. Zur JN

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102681

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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