Norm
ZPO §471Rechtssatz
Gesetzmäßige Ausführung der Berufungsgründe
Anmerkung
Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 3 R 9/04x. Diese ist nunmehr unter RW0000612 abrufbar.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1996:RW0000137Im RIS seit
07.11.2011Zuletzt aktualisiert am
07.11.2011