RS OGH 1996/9/18 UWG § 2

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Veröffentlicht am 18.09.1996
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Norm

UWG §2 Übs
UWG §2 Info

Rechtssatz

Übersicht der Entscheidungen zu § 2 UWG

A Allgemeines

    1 Veranlassen einer geschäftlichen Entscheidung

    2 Irreführungseignung

    3 Beschränkung eines Kommunikationsmittels

    4 Sonstiges (insbesondere auch zu Werbung im Allgemeinen)

B Öffentliche Bekanntmachung oder Mitteilungen

C Unrichtige Angaben

    1 Angabe - Werturteil

    2 Unrichtigkeit

       a Begriff (Verkehrsauffassung, Gesamteindruck Mehrdeutigkeit, Blickfang)

       b Übertreibung

       c Alleinstellung, Superlativ usw (Preis, Systemvergleich)

       d Fehlen von Informationen/Irreführung durch Unterlassen

    3 Durch UWGNov 1971 zugewiesene Irreführungstatbestände(siehe auch § 1 D UWG)

D Gegenstand der Angaben

    1 Beschaffenheit, Umwelt (Verträglichkeit)

    2 Ursprung, Herkunft

    3 Herstellungsart

    4 Preisbemessung, Lockvogelwerbung, Mondpreise

    5 Bezugart, Bezugsquelle

    6 Patent-, Marken-, Musterschutz der Ware

    7 Titel, akademischer Grad, Berufsbezeichnungen, Auszeichnungen usw

    8 Verkaufsanlass, Verkaufszweck

    9 Menge der Vorräte, Lockvogelwerbung, Werbeprospekt

    10 Betrieb (Art, Umfang, Alter, Nachfolge, geographische Zusätze)

    11 Sonstige Angaben (Mediaanalyse)

    12 Anschein eines besonders günstigen Angebots

    13 Geschäftspraktiken nach Z 1-23, 31 des Anhangs

E Übergangsrecht zur UWG-Novelle 2007

Informationen zu § 2 UWG:

Neue Rechtssätze zur Rechtslage nach der UWG-Novelle 2007 wurden seinerzeit mit einem gesonderten Deskriptor versehen (damals „F"). In der Folge wurden die dort eingeordneten Rechtssätze den inhaltlich passenden Deskriptoren in den Bereichen „A" bis „D" zugeordnet. Rechtssätze zum Übergangsrecht zur UWG-Novelle 2007 (BGBl I 79/2007) finden sich nunmehr unter „E".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102675

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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