Norm
StVO §20 ÜbsRechtssatz
Übersicht der Entscheidungen zu § 20 StVO
I Abs 1 A Allgemeines
1) Fahrtüchtigkeit des Lenkers, Fahreigenschaft des Fahrzeugs
2) Hindernis auf der Straße
3) (erhöhte) Aufmerksamkeit beim Fahren Beobachtungsspielraum
4) Geschwindigkeit und Begegnungsverkehr
5) Geschwindigkeit beim Überholen und Überholtwerden
6) Unklare Verkehrslage, verkehrsbehindernde Situation
7) Fahren mit hohen Geschwindigkeiten
8) Schätzung von Geschwindigkeiten
9) Geschwindigkeitsbeschränkungen
10) Autobahn
11) Verschiedene Einzelfälle und Sonstiges
12) § 20 Abs 1 letzter Satz (zu langsames Fahren)
B Straßenverhältnisse
1) Allgemeines und Einzelfälle
2) Fahrbahnglätte, Schneeglätte, Glatteis, Aquaplaning
C Verkehrsverhältnisse
1) Allgmeines und Einzelfälle
2) Verkehr udn Geschwindigkeit auf und vor Kreuzungen
D Sichtverhältnisse (insbesondere Fahren auf /halbe/ Sicht,
Fahren mit Abblendlicht, Blendung und dergleichen
E Schrecksekunde, Reaktionszeit, Schreckreaktion, verspätete Reaktion
II Abs 2
III Abs 3
IV Abs 4
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102672Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.08.2013